JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 09.07.2003, Aktenzeichen: 20 W 114/03
| Leitsatz: | 1. Ein Betreuer ist für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge ungeeignet, wenn er trotz mehrfacher gerichtlicher Aufforderungen und Zwangsgeldandrohung kein ordnungsgemäßes Vermögensverzeichnis sowie Rechnungslegung beim Vormundschaftsgericht einreicht, nicht für eine von seinem eigenen Vermögen sauber getrennte Kontenführung sorgt und unklare vertragliche Verhältnisse bei der Mitbenutzung des Wohnhauses des Betreuten die konkrete Gefahr einer Interessenkollision begründen. 2. Zur falschen Bezeichnung des Rechtsmittels durch den Prozessbevollmächtigten . 3. Zur Anhörung des Betreuten zur Betreuerentlassung in der Beschwerdeinstanz. |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG |
| Vorschriften: | BGB § 1908 b, FGG § 29, FGG § 22, FGG § 69 i VII, |
| Verfahrensgang: | LG Gießen 7 T 6/03 vom 12.02.2003 AG Gießen 232 XVII 5122/92 |
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