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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 09.06.2006, Aktenzeichen: 2 W 2/06 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 2 W 2/06

Beschluss vom 09.06.2006


Leitsatz:1. Zur Frage der Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Wege der Widerklage, wenn die Möglichkeit der Aufrechnung gegen den Klageanspruch besteht

2. Zur Frage der Erhebung der Widerklage zu dem Zweck, die Widerbeklagten als Zeugen des Klägers auszuschalten
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114,
Stichworte:Mutwilligkeit, Rechtsverfolgung, Prozesskostenhilfe, Widerklage, Aufrechnung,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 2-20 O 137/05

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