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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 09.05.2005, Aktenzeichen: 20 W 281/03 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 281/03

Beschluss vom 09.05.2005


Leitsatz:1. In der Teilungserklärung kann einem auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer die Verpflichtung auferlegt werden zu beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

2. Die Pflicht des Wohnungseigentümers, das Sondereigentum so in Stand zu halten, dass einem anderen Wohnungseigentümer kein Schaden entsteht, schließt nicht die Pflicht ein, ohne einen Anlass die Heizkörper in seiner Wohnung in regelmäßigen Abständen von einem Fachmann überprüfen zu lassen.

3. Eine vorrangige Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung der Gemeinschaft kommt im Fall einer Verschuldenshaftung nicht in Betracht.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 10 I 2, WEG § 14 Nr. 1,
Stichworte:Wohnungseigentümer, Schadensersatzpflicht, Sondereigentümer, Haftung, Heizkörper, Verschuldenshaftung, Teilungserklärung, Entlastungsbeweis, Beweislast,
Verfahrensgang:LG Hanau 8 T 26/03
Rechtskraft:ja

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