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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 09.03.2006, Aktenzeichen: 20 W 86/06 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 86/06

Beschluss vom 09.03.2006


Leitsatz:Einstweilige Anordnungen im anhängigen Wohnungseigentumsverfahren und Beschlüsse, die eine einstweilige Anordnung aufheben, ergänzen, ändern oder außer Vollzug setzen oder umgekehrt dies ablehnen, sind nicht selbstständig anfechtbar.

Dies gilt auch für die Ablehnung eines im WEG-Verfahren über einen Vollstreckungsabwehrantrag gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.
Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Vorschriften:WEG § 44 III, WEG § 45 I 3, ZPO § 767, ZPO § 769,
Stichworte:Vollstreckungsgegenantrag, Vollstreckung, Gegenantrag, Anfechtbarkeit, Wohnungseigentümergemeinschaft, Einstweilige Anordnung,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 19 T 302/05

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