JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 09.03.2006, Aktenzeichen: 20 W 86/06
| Leitsatz: | Einstweilige Anordnungen im anhängigen Wohnungseigentumsverfahren und Beschlüsse, die eine einstweilige Anordnung aufheben, ergänzen, ändern oder außer Vollzug setzen oder umgekehrt dies ablehnen, sind nicht selbstständig anfechtbar. Dies gilt auch für die Ablehnung eines im WEG-Verfahren über einen Vollstreckungsabwehrantrag gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. |
| Rechtsgebiete: | WEG, ZPO |
| Vorschriften: | WEG § 44 III, WEG § 45 I 3, ZPO § 767, ZPO § 769, |
| Stichworte: | Vollstreckungsgegenantrag, Vollstreckung, Gegenantrag, Anfechtbarkeit, Wohnungseigentümergemeinschaft, Einstweilige Anordnung, |
| Verfahrensgang: | LG Darmstadt 19 T 302/05 |
Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 09.03.2006, Aktenzeichen: 20 W 86/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-FRANKFURT - 09.03.2006, 20 W 86/06" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum