JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 09.01.2007, Aktenzeichen: 20 W 42/07
| Leitsatz: | 1. Die Dauer der Amtszeit eines nach § 21 c II GVG nächstberufenen Präsidiumsmitglieds wird durch die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen bestimmt. 2. Ist der Ablauf der Amtszeit übersehen und Nachwahlen nicht durchgeführt worden, so wird auch die nächste im Zweijahresrhythmus durchgeführte (Teil-) Wahl zum Präsidium von dem Fehler erfasst und ist für unwirksam zu erklären. |
| Rechtsgebiete: | GVG |
| Vorschriften: | GVG § 21 b, GVG § 21 c, |
| Stichworte: | : Gericht, Landgericht, Präsidium, Wahl, Amtszeit, Besetzung, Nachwahl, Richter, |
| Verfahrensgang: | LG Kassel |
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