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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 09.01.2004, Aktenzeichen: 19 W 63/03 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 19 W 63/03

Beschluss vom 09.01.2004


Leitsatz:Der Umstand, dass ein Richter ein psychiatrisches Gutachten zur Prüfung der Prozessfähigkeit der Partei eingeholt hat, ohne sich zuvor durch ihre Anhörung einen persönlichen Eindruck über ihre Prozessfähigkeit verschafft zu haben, ist geeignet, bei der Partei den Anschein zu erwecken, er sei ihr gegenüber voreingenommen. (ZPO 42)
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 42,
Verfahrensgang:LG Frankfurt 2/23 O 525/00 vom 17.11.2003

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