( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 08.02.2006, Aktenzeichen: 13 W 92/05 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 13 W 92/05

Beschluss vom 08.02.2006


Leitsatz:Ein Richter, der einen begründeten Terminsverlegungsantrag unter Hinweis auf die Möglichkeit der Bestellung eines Unterbevollmächtigten in einer Bausache ablehnt, obwohl der nachsuchende Prozessbevollmächtigte nicht in einer Sozietät verbunden ist, und über das daraufhin gestellte Ablehnungsgesuch noch selbst entscheidet, ist als befangen im Sinne des § 42 ZPO anzusehen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 42,
Stichworte:Terminsverlegungsantrag, Unterbevollmächtigter, Befangenheit, Ablehnung, Richter, Richterablehnung,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 4 O 355/05

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 08.02.2006, Aktenzeichen: 13 W 92/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-08-02-2006-az-13-w-9205

"OLG-FRANKFURT - 08.02.2006, 13 W 92/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN