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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 08.01.2009, Aktenzeichen: 20 W 384/07 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 384/07

Beschluss vom 08.01.2009


Leitsatz:1. Die Wohnungseigentümer haben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen.

2. Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer durch Mehrheitsbeschluss getroffenen eine Haustür betreffende Schließregelung.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 15, WEG § 45,
Stichworte:Wohnungseigentümer, WEG, Gebrauchsregelung, Schließregelung, Haustür, Rechtskraft, Mehrhausanlage,
Verfahrensgang:LG Kassel, 3 T 228/07

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