JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 08.01.2009, Aktenzeichen: 20 W 384/07
| Leitsatz: | 1. Die Wohnungseigentümer haben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen. 2. Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer durch Mehrheitsbeschluss getroffenen eine Haustür betreffende Schließregelung. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 15, WEG § 45, |
| Stichworte: | Wohnungseigentümer, WEG, Gebrauchsregelung, Schließregelung, Haustür, Rechtskraft, Mehrhausanlage, |
| Verfahrensgang: | LG Kassel, 3 T 228/07 |
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