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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 07.11.2002, Aktenzeichen: 3 Ws 1171/02 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 Ws 1171/02

Beschluss vom 07.11.2002


Leitsatz:Auch der aufgrund neuer Anklage nach zuvoriger Nichteröffnung ergangener Eröffnungsbeschluss ist für den Angeklagten nicht anfechtbar. Dies gilt auch für den Fall der willkürlichen Eröffnung (StPO, §§ 210 Abs. 1, 211).
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 210 Abs. 1, StPO § 211,
Verfahrensgang:LG Kassel 8860 Js 16947/99 vom 12.03.2002

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