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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 07.08.2007, Aktenzeichen: 4 U 61/07 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 4 U 61/07

Beschluss vom 07.08.2007


Leitsatz:Aussetzung des gegen ein Teilurteil geführten Berufungsverfahrens gemäß § 148 ZPO analog, wenn im Rahmen einer gegen mehrere Beklagte geführten Schadensersatzklage das erstinstanzliche Verfahren gegen einen Beklagten wegen Insolvenz unterbrochen wurde, das gegen die übrigen Beklagten erlassene Teilurteil in die Rechtsmittelinstanz getragen und währenddessen der noch in der ersten Instanz anhängige Teil wieder aufgenommen worden ist.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 148, ZPO § 240, ZPO § 301,
Stichworte:Verfahrensaussetzung, Aussetzung, Berufung, Teilurteil, Urteil, Aufnahme, Unterbrechung, Verfahren,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 2-31 O 371/05

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