JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 07.04.2006, Aktenzeichen: 20 W 108/06
| Leitsatz: | 1. Die Entscheidung des Landgerichts, durch die es einem Beteiligten für ein Erstbeschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (WEG-Verfahren) Prozesskostenhilfe versagt, ist nur bei Zulassung durch das Landgericht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar. 2. Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss des Amtsgerichts zurückweist, als auch wenn es für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnt. |
| Rechtsgebiete: | FGG, WEG, ZPO |
| Vorschriften: | FGG § 14, WEG § 43, ZPO § 119, ZPO § 574, |
| Stichworte: | Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Rechtsbeschwerde, Zulassung, |
| Verfahrensgang: | LG Darmstadt 19 T 257/05 |
Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 07.04.2006, Aktenzeichen: 20 W 108/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-FRANKFURT - 07.04.2006, 20 W 108/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum