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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 07.04.2006, Aktenzeichen: 20 W 108/06 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 108/06

Beschluss vom 07.04.2006


Leitsatz:1. Die Entscheidung des Landgerichts, durch die es einem Beteiligten für ein Erstbeschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (WEG-Verfahren) Prozesskostenhilfe versagt, ist nur bei Zulassung durch das Landgericht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar.

2. Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss des Amtsgerichts zurückweist, als auch wenn es für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnt.
Rechtsgebiete:FGG, WEG, ZPO
Vorschriften:FGG § 14, WEG § 43, ZPO § 119, ZPO § 574,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Rechtsbeschwerde, Zulassung,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 19 T 257/05

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