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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 07.04.2005, Aktenzeichen: 6 U 149/04 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 6 U 149/04

Beschluss vom 07.04.2005


Leitsatz:1. Die Beurteilung, ob das Angebot eines Markenplagiats auf einer Internet-Auktionsplattform im geschäftlichen Verkehr erfolgt, entzieht sich einer schematisierenden Betrachtungsweise.

2. Stellt sich die über einen bestimmten account abgewickelte Verkaufstätigkeit als geschäftliches Handeln dar, ist grundsätzlich jedes im Rahmen dieser Tätigkeit vorgenommene Angebot als im geschäftlichen Verkehr erfolgt anzusehen.

3. Zur Frage eines ergänzenden zivilrechtlichen Schutzes der Marke gegen private Benutzungshandlungen unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung.
Rechtsgebiete:BGB, MarkenG, UWG
Vorschriften:BGB § 823 I, BGB § 826, MarkenG § 14, UWG § 2 II,
Stichworte:Markenplagiat, Plagiat, Internet-Versteigerung, Internet-Auktion, Auktion, Versteigerung, Internet,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 2-6 O 507/03

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