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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 06.03.2006, Aktenzeichen: 11 Verg 12/05 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 11 Verg 12/05

Beschluss vom 06.03.2006


Leitsatz:1. Das Gebot, die Bieter gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB), verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben (gleichartigen) Mangel leiden, auch gleich zu behandeln, das heißt, aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen. Hieraus ist zu folgern, dass unter dem Gebot der Gleichbehandlung nicht das Angebot eines Bieters ausgeschlossen werden darf, zugleich aber der Auftrag auf ein Angebot erteilt werden soll, das an demselben oder einem gleichartigen Mangel leidet.

2. Zur Frage, was unter einem gleichartigen Mangel im Sinne dieser Rechtsprechung zu verstehen ist.
Rechtsgebiete:GWB
Vorschriften:GWB § 97,
Stichworte:Vergabeverfahren, Rüge, Nachprüfung, Gleichbehandlungsgebot, Bieter, Wertung, Mangel, Gleichartigkeit,
Verfahrensgang:VK des Landes Hessen 69 d VK - 65/2005

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