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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 05.12.2002, Aktenzeichen: 19 W 31/02 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 19 W 31/02

Beschluss vom 05.12.2002


Leitsatz:Der Einzelrichter kann ohne Einwilligung der Parteien nur Prozesse verbinden, die ihm oder dem Einzelrichter einer anderen Kammer zur Entscheidung übertragen sind. Andernfalls können wesentliche Verfahrensgrundsätze verletzt und die Voraussetzungen einer außerordentlichen Beschwerde gegeben sein.

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