JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 05.05.2009, Aktenzeichen: 3 VAs 16/09
| Leitsatz: | 1. Eine Betäubungsmittelsucht - wobei eine seelische Abhängigkeit ausreicht - muss nicht nur zum Zeitpunkt der abgeurteilten Taten vorliegen und diesen zu Grunde liegen, sondern auch (noch) bei Bewilligung der Zurückstellung der Vollstreckung der Strafe gegeben sein. 2. Zur Frage der erforderlichen Sachverhaltsermittlung bei der Beurteilung der Frage des Fortbestehens einer psychischen Betäubungsmittelabhängigkeit. |
| Rechtsgebiete: | BtMG |
| Vorschriften: | BtMG § 35, |
| Stichworte: | Abhängigkeit, Zurückstellungszeitpunkt, |
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