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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 04.11.2008, Aktenzeichen: 6 W 68/08 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 6 W 68/08

Beschluss vom 04.11.2008


Leitsatz:Im Wettbewerbsprozess sind die Kosten für einen Patentanwalt nur dann erstattungsfähig, wenn Tätigkeiten erforderlich werden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören. Hierzu reicht es noch nicht aus, dass technische Fragen zu klären sind oder ein Versuchsaufbau für die mündliche Verhandlung vorbereitet werden muss.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91,
Stichworte:Patentanwalt, Anwalt, Rechtsanwalt, Wettbewerbssache, Patent, Wettbewerb,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main, 3-11 O 105/07

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