JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 04.10.2007, Aktenzeichen: 26 Sch 8/07
| Leitsatz: | 1. Der Umstand, dass ein Schiedsrichter Mitherausgeber einer Schriftenreihe ist, in der ein Beitrag des Bevollmächtigten einer Schiedspartei zu einer Thematik veröffentlicht wurde, die auch in einem anhängigen Schiedsverfahren eine Rolle spielte, begründet noch nicht die Besorgnis der Befangenheit. 2. Entsprechendes gilt auch dann noch, wenn der Schiedsrichter und der Bevollmächtigte in unterschiedlichen Organen ein und derselben schiedsgerichtlichen Institution tätig sind. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 1037 Abs. 3, |
| Stichworte: | Schiedsverfahren, Schiedsrichterablehnung, Schiedsrichter, Ablehnung, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main |
Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 04.10.2007, Aktenzeichen: 26 Sch 8/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-FRANKFURT - 04.10.2007, 26 Sch 8/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum