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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 04.06.2002, Aktenzeichen: 20 W 219/01 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 219/01

Beschluss vom 04.06.2002


Leitsatz:Bei der Übertragung eines Nachlassgrundstücks ohne Gegenleistung durch einen Testamentsvollstrecker hat das GBA im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung auch die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers zu überprüfen. Bei der Erfüllung eines Vermächtnisses oder einer Auflage liegt keine entgeltliche Verfügung im Sinn des § 2205 Satz 3 BGB vor, die durch Zustimmung aller Erben und Vermächtnisnehmer geheilt werden müsste.An die Vermutung des § 2365 BGB ist grundsätzlich auch das Grundbuchamt gebunden.
Rechtsgebiete:GBO, BGB
Vorschriften:GBO § 52, BGB § 2203, BGB § 2205, BGB § 2365,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 23 T 36/2001 vom 28.03.2001

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