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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 04.03.2009, Aktenzeichen: 3 W 3/09 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 W 3/09

Beschluss vom 04.03.2009


Leitsatz:Mehrere in einem Verfahren geltend gemachte Ansprüche werden gebührenrechtlich (§ 39 GKG) nur dann zusammengerechnet, wenn sie gleichzeitig nebeneinander verfolgt werden. Wird ein Anspruch durch einen anderen ersetzt, kommt eine Addition nicht in Betracht.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 39,
Stichworte:Streitwert, Gebührenstreitwert, Anspruchshäufung, Additon,
Verfahrensgang:LG Limburg, 4 O 239/07

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