JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 03.07.2003, Aktenzeichen: 25 W 35/03
| Leitsatz: | Bezeichnet das Beklagtenrubrum den beklagten Rechtsanwalt als "RA X als Insolvenzverwalter der Y. KG ...", so darf das Rubrum dahin berichtigt werden, dass der Zusatz "als Insolvenzverwalter ..." wegfällt, wenn sich aus Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils ergibt, dass die Parteien ausschließlich um die persönliche Haftung des Insolvenzverwalters nach §§ 60, 61 InsO gestritten haben und das Gericht nur hierüber entscheiden wollte. |
| Rechtsgebiete: | InsO, ZPO |
| Vorschriften: | InsO § 60, InsO § 61, ZPO § 319, |
| Verfahrensgang: | LG Kassel 7 O 582/02 vom 22.04.2003 |
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