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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 03.03.2009, Aktenzeichen: 6 W 29/09 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 6 W 29/09

Beschluss vom 03.03.2009


Leitsatz:In der Verwendung einer fremden Marke als Metatag liegt dann keine markenmäßige Benutzung, wenn sich bereits aus einem Kurzhinweis in der nach Eingabe des Suchworts erscheinenden Trefferliste ergibt, dass der Begriff nicht auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen hinweisen soll.
Rechtsgebiete:MarkenG
Vorschriften:MarkenG § 14,
Stichworte:Metatag, Markenbenutzung,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main, 2-3 O 36/09

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