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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 02.06.2006, Aktenzeichen: 20 W 224/06 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 224/06

Beschluss vom 02.06.2006


Leitsatz:1. Das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 5 FGG kann von Amts wegen eingeleitet werden, wenn das dafür zuständige Gericht von einem Zuständigkeitsstreit bezüglich einer notwendigen Amtshandlung in Kenntnis gesetzt wird.

2. Eine "Ungewissheit" im Sinne des § 5 Abs. 1 FGG ist in verfassungskonformer Auslegung ausnahmsweise auch bei rechtlicher Unsicherheit anzunehmen, wenn durch eine rechtzeitige Klärung der Zuständigkeitsfrage sonst nicht vermeidbaren Verlängerungen der Freiheitsentziehung entgegengewirkt wird.

3. Zuständiges Amtsgericht nach § 33 Abs. 2 HSOG ist dasjenige, in dessen Bezirk die Person vor der Vorführung festgehalten wird, nicht dasjenige, in dessen Bezirk sie zuvor ergriffen wurde.
Rechtsgebiete:FGG, HSOG
Vorschriften:FGG § 5, HSOG § 33 II,
Stichworte:FGG, Zuständigkeit, Zuständigkeitsbestimmung, HSOG, Ungewissheit, WM, Fußball, Fußballweltmeisterschaft, Weltmeisterschaft, Gericht, Freiheitsentziehung,

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