( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 02.04.2009, Aktenzeichen: 20 W 104/09 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 104/09

Beschluss vom 02.04.2009


Leitsatz:Wurde durch den für Eilmaßnahmen nach § 65 Abs. 5 FGG zuständigen Richter ein vorläufiger Betreuer ohne vorherige Anhörung des Betroffenen bestellt, so hat der Eilrichter selbst die Nachholung dieser Anhörung zu veranlassen, wenn der Betroffene nachfolgend in eine andere Klinik verlegt wird, die weder in seinem Bezirk noch im Zuständigkeitsbereich des Gerichtes des gewöhnlichen Aufenthaltes liegt.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 5, FGG § 65, FGG § 69 f,
Stichworte:Abgabe, Zuständigkeit, Betreuung, Betreuer, Eilmaßnahme, Anhörung, Nachholung,
Verfahrensgang:AG Frankfurt am Main, 49 AR HAB 125/09

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 02.04.2009, Aktenzeichen: 20 W 104/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-02-04-2009-az-20-w-10409

"OLG-FRANKFURT - 02.04.2009, 20 W 104/09" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN