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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 01.03.2006, Aktenzeichen: 2 Ws 170/05 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 2 Ws 170/05

Beschluss vom 01.03.2006


Leitsatz:Für die Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrages ist es nicht erforderlich, dass in der Antragsschrift zusätzlich eine Darstellung des Gangs des Ermittlungsverfahrens, eine Auseinandersetzung mit den Bescheiden der Staatsanwaltschaft und Angaben darüber enthalten sind, wann die angegriffene Entscheidung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht dem Antragsteller oder dessen Prozessbevollmächtigten zugegangen und wann die sogenannte Vorschaltbeschwerde bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht eingegangen ist.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 172,
Stichworte:Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Zulässigkeit,
Verfahrensgang:LG Marburg 2 Js 8993/05

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