JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 09 / 2008
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| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Rät der Rechtsanwalt fehlerhaft seinem Mandanten (Arbeitnehmer), selbst das Arbeitsverhältnis zu kündigen, und entzieht der Mandant, diesem Rat folgend, damit einer aussichtsreichen Kündigungsschutzklage gegen eine zuvor ausgesprochene Arbeitgeberkündigung die Grundlage, so ist der Rechtsanwalt für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. 2. Im Rahmen der Schadensschätzung kommen dem Mandanten auch Bonuszahlungen zugute, sofern der Rechtsanwalt nicht besondere Umstände für den Fortfall solcher Leistungen des Arbeitgebers vorträgt (z.B nicht einzuhaltende Zielvorgaben). 3. Zur Zuständigkeit des originären Einzelrichters. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-24 U 59/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-18 U 102/08 | |
"Oberlandesgericht Düsseldorf - Entscheidungen 09 / 2008 - Seite 12" © JuraForum.de — 2003-2012
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