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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DüsseldorfVerkündungsdatum10 / 2007 

Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungen 10 / 2007



Insgesamt sind 53 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


OLG-DUESSELDORF – Beschluss, VI-3 Kart 471/06 (V) vom 24.10.2007

Rechtsgebiete:GasNEV, VwGO, VwVfG, EnWG, GWB, StromNEV-E
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, VI-3 Kart 471/06 (V)



OLG-DUESSELDORF – Beschluss, VI-3 Kart 27/07 (V) vom 24.10.2007

Rechtsgebiete:StromNEV
Leitsatz:Der Begriff der "Verwaltungsvorschriften" in § 32 Abs. 3 S. 3 StroNEV ist weit auszulegen. Das in Nordrhein-Westfalen ab 1981 in Tarifgenehmigungsverfahren angewandte "PROGNOS-Prüfraster" fällt darunter.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, VI-3 Kart 27/07 (V)

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, VI-3 Kart 3/07 (V) vom 24.10.2007

Rechtsgebiete:StromNEV
Leitsatz:1. Mit der "Bundestarifordnung Elektrizität" gemäß § 32 Abs. 3 S. 3 StromNEV ist nicht nur die BTOElt 1989 gemeint, sondern auch die BTOElt älterer Fassungen sowie die TOElt als Vorläuferregelwerk.

2. Der Erlass sogenannter Erstreckungsgenehmigungen steht der Annahme nicht entgegen, dass die Stromtarife im Sinne des § 32 Abs. 3 S. 3 StromNEV netzkostenbasiert ermittelt und von Dritten gefordert wurden.

3. Der Begriff der "Verwaltungsvorschriften" in § 32 Abs. 3 S. 3 StromNEV ist weit auszulegen. Die Arbeitsanleitung 1981 des Landes Bayern fällt darunter.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, VI-3 Kart 3/07 (V)

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, VI-3 Kart 26/07 (V) vom 24.10.2007

Rechtsgebiete:GG, EnWG, StromNEV, VwGO, VwVfG
Leitsatz:1. Die Bundesnetzagentur ist an Beschwerdeverfahren, die eine Entscheidung einer Landesregulierungsbehörde betreffen, jedenfalls in entsprechender Anwendung des § 79 Abs. 2 EnWG zu beteiligen, damit eine einheitliche Gesetzeshandhabung gewährleistet wird.

2. Das Verbot von Abschreibungen unter Null tangiert den Schutzbereich der Eigentumsgarantie nicht und schränkt auch die durch Art. 12 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit der Netzbetreiber nicht unzulässig ein.

3. Die Anwendung des § 6 StromNEV auf Netzübertragungen vor Inkrafttreten des EnWG vom 7. Juli 2005 und der dazu ergangenen StromNEV führt nur zu einer unechten Rückwirkung, der ein gegenüber den Gemeinwohlinteressen vorrangiger Vertrauensschutz nicht entgegensteht.

4. Wird die Regulierungsbehörde zu einer Neubescheidung verpflichtet, so ist sie im Rahmen dieser an einer "Verböserung" anderer nicht angegriffener Kalkulationsansätze und Berechnungsmethoden nicht gehindert.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, VI-3 Kart 26/07 (V)


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