JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 04 / 2006
Insgesamt sind 50 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | WEG, FGG, ZPO, InsO |
| Schlagworte: | Wohnungseigentum in der Insolvenz |
| Leitsatz: | 1. Im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Wohnungseigentümers sind Wohngeldverbindlichkeiten, die seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens rückständig sind, Altmasseverbindlichkeiten, soweit sie vor Masseunzulänglichkeitsanzeige (§ 208 InsO) des Insolvenzverwalters begründet wurden. Sie können nicht mehr mit der Leistungsklage verfolgt werden. 2. Nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige fällig gewordene Wohngeldschulden sind Neumasseverbindlichkeiten i.S.v. § 209 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 InsO, sofern der Insolvenzverwalter die Gegenleistung dadurch in Anspruch genommen hat, dass er über einen längeren Zeitraum - hier 4 1/2 Jahre - von der Möglichkeit der Freigabe der Eigentumswohnung keinen Gebrauch gemacht hat. 3. Neumasseforderungen können grundsätzlich im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden. Unzulässig ist die Leistungsklage, wenn die im Verfahren vom Insolvenzverwalter eingewandte erneute - nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige entstandene - Masseunzulänglichkeit hinreichend dargelegt und ggf. bewiesen worden ist. In einem solchen Fall in Betracht kommende Schadensersatzansprüche nach § 61 InsO sind beim Wohnungseigentumsgericht geltend zu machen. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-3 Wx 299/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, NMV 1970 |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-10 U 169/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EGBGB |
| Leitsatz: | 1. Ansprüche aus Bürgschaft für Verbindlichkeiten des Leasingnehmers unterliegen der regelmäßigen Verjährung. 2. Für am 1. Januar 2002 entstandene und fällige Bürgschaftsansprüche lief die regelmäßige Verjährungsfrist Ende des Jahres 2004 ab. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-24 U 171/05 | |
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