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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DüsseldorfVerkündungsdatum01 / 2006 

Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungen 01 / 2006



Insgesamt sind 60 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DUESSELDORF – Urteil, III-5 Ss 198/05 - 4/06 I vom 31.01.2006




OLG-DUESSELDORF – Beschluss, III-1 Ws 403/05 vom 27.01.2006

Rechtsgebiete:GG, StGB, StPO, ZPO
Leitsatz:1. Das Petitionsrecht verpflichtet die Volksvertretungen des Bundes und der Länder, die bei ihnen eingereichten Bitten und Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen, sachlich zu prüfen und zu bescheiden. Jeder Petent hat darauf einen Anspruch, den er auch einklagen kann. Der Anspruch besteht aber in jeder Sache nur einmal. Petitionen, die ohne wesentliches neues Vorbringen nur den Inhalt einer früheren Petition wiederholen, können zurückgewiesen werden.

2. Zum Vorwurf der Rechtsbeugung durch einen Richter, der Prozesskostenhilfe für eine Klage verweigert, die der Antragsteller mit dem Ziel erheben will, dass der Landtag eine Petition zu prüfen und zu bescheiden habe, die den Inhalt einer früheren Petition wiederholt.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, III-1 Ws 403/05

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, III-1 Ws 403/07 vom 27.01.2006

Rechtsgebiete:GG, StGB, StPO, ZPO
Leitsatz:1. Das Petitionsrecht verpflichtet die Volksvertretungen des Bundes und der Länder, die bei ihnen eingereichten Bitten und Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen, sachlich zu prüfen und zu bescheiden. Jeder Petent hat darauf einen Anspruch, den er auch einklagen kann. Der Anspruch besteht aber in jeder Sache nur einmal. Petitionen, die ohne wesentliches neues Vorbringen nur den Inhalt einer früheren Petition wiederholen, können zurückgewiesen werden.

2. Zum Vorwurf der Rechtsbeugung durch einen Richter, der Prozesskostenhilfe für eine Klage verweigert, die der Antragsteller mit dem Ziel erheben will, dass der Landtag eine Petition zu prüfen und zu bescheiden habe, die den Inhalt einer früheren Petition wiederholt.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, III-1 Ws 403/07

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, III-1 Ws 402/07 vom 27.01.2006

Rechtsgebiete:GG, StGB, StPO, ZPO
Leitsatz:1. Das Petitionsrecht verpflichtet die Volksvertretungen des Bundes und der Länder, die bei ihnen eingereichten Bitten und Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen, sachlich zu prüfen und zu bescheiden. Jeder Petent hat darauf einen Anspruch, den er auch einklagen kann. Der Anspruch besteht aber in jeder Sache nur einmal. Petitionen, die ohne wesentliches neues Vorbringen nur den Inhalt einer früheren Petition wiederholen, können zurückgewiesen werden.

2. Zum Vorwurf der Rechtsbeugung durch einen Richter, der Prozesskostenhilfe für eine Klage verweigert, die der Antragsteller mit dem Ziel erheben will, dass der Landtag eine Petition zu prüfen und zu bescheiden habe, die den Inhalt einer früheren Petition wiederholt.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, III-1 Ws 402/07


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