JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 03 / 2004
Insgesamt sind 36 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AUB 88 |
| Leitsatz: | 1. Musste ein Versicherter bereits vor einem Unfall, durch den seine Augen geschädigt wurden, eine Brille tragen, so ist dieser Vorinvalidität grundsätzlich gemäß § 7 I (3) AUB 88 durch einen sog. Brillenabschlag Rechnung zu tragen. 2. Da seit der Einführung der AUB 88 die Funktionsbeeinträchtigung für jedes Auge gesondert zu ermitteln ist, kann nur eine frühere Beeinträchtigung des bei dem Unfall verletzten Auges als Vorinvalidität i. S. von § 7 I (3) AUB 88 gewertet werden. 3. War der Geschädigte vor der unfallbedingten Beeinträchtigung seiner Sehkraft bereits Brillenträger, findet ein Abzug wegen Vorinvalidität nicht statt, wenn der Geschädigte die Sehhilfe allein zur Behebung der Gebrauchsminderung des vom Unfall nicht betroffenen Auges benötigte oder wenn die daneben bestehende Minderung auf dem nachfolgend geschädigten Auge so geringfügig war, dass sie - isoliert betrachtet - die Verordnung einer Sehhilfe nicht gerechtfertigt hätte. 4. Ist bei einem Brillenträger der vor dem Unfall bestehende Grad der Minderung der Sehkraft des unfallbetroffenen Auges nicht feststellbar, geht dies zu Lasten des für die Vorinvalidität beweispflichtigen Versicherers. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-4 U 37/03 | |
| Rechtsgebiete: | VVG, BGB |
| Leitsatz: | 1. Der Versicherungsnehmer hat aus c.i.c. Anspruch auf Rückzahlung seiner Beiträge zu einer Lebensversicherung auf Fondsbasis, wenn ihm gegenüber beim Abschluss des Versicherungsvertrages das in der Verbraucherinformation als "spekulativ" bezeichnete Anlagerisiko verharmlost wurde und der Versicherer sich das zurechnen lassen muss. 2. Der Versicherer muss sich die mangelhafte Beratung durch einen wirtschaftlich selbständigen, aber in den Vertrieb einer Finanzgruppe eingebundenen Untervermittler zurechnen lassen, wenn es sich bei der Finanzgruppe nicht um einen im Interesse des Antragstellers handelnden Makler, sondern um einen Kooperationspartner des Versicherers handelt. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-4 U 137/03 | |
| Rechtsgebiete: | HGB, FGG |
| Leitsatz: | Bei der vom Amtsgericht gem. § 11 HGB zutreffenden Auswahl der zur Veröffentlichung bestimmten Blätter wirken die Verlage nicht mit. Sie sind deshalb bei Nichtberücksichtigung auch nicht in eigenen Rechten betroffen. Beschwerdebefugt in dem Handelsregisterverfahren ist allein die Industrie- und Handelskammer, weil ihr bei der Bestimmung der Blätter ein Beteiligungsrecht eingeräumt ist. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-3 Wx 69/04 | |
| Rechtsgebiete: | AGBG, BGB |
| Leitsatz: | Die in den AGB eines Leasinggebers enthaltene Klausel "Kann bei Vertragsende keine Einigung über den Fahrzeugwert (Netto-Händlereinkaufspreis) erzielt werden, wird dem Leasingnehmer die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Sachverständigengutachtens einen Kaufinteressenten zu benennen, der innerhalb dieser Frist das Fahrzeug zu einem über dem Netto-Händlereinkaufspreis zzgl. Mehrwertsteuer liegenden Kaufpreis bar bezahlt und abnimmt." ist wegen unangemessener Benachteiligung des Leasingnehmers nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG (jetzt § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) unwirksam. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-24 U 193/03 | |