JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 11 / 2003
Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zu den Auswirkungen eines Beherrschungsvertrages zwischen Vermieterin und Mieterin (beherrschtes Unternehmen) auf Bürgschaften, die ein Gesellschafter der Mieterin gegenüber der Vermieterin vor der Beherrschung übernommen hatte. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-24 U 116/02 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | 1. Die tragenden Teile eines auf dem gemeinschaftlichen Grundstück errichteten Garagengebäudes - wie z. B. das Dach - gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum, auch wenn die Garagen dem Sondereigentum nur eines Wohnungseigentümers zugeordnet sind und unabhängig davon, ob die Garagen freistehend oder im Anschluss an das Wohngebäude errichtet worden sind. 2. Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der tragenden Teile des Garagengebäudes sind insoweit - mangels anderweitiger Bestimmung in der Teilungserklärung oder späterer Vereinbarung - gemäß § 16 Abs. 2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen, auch wenn in der Teilungserklärung bestimmt ist, für die Instandhaltung und Instandsetzung des Sondereigentums müssten die jeweiligen Eigentümer aufkommen. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-3 Wx 235/03 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | 1. Die tragenden Teile eines auf dem gemeinschaftlichen Grundstück errichteten Garagengebäudes - wie z. B. das Dach - gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum, auch wenn die Garagen dem Sondereigentum nur eines Wohnungseigentümers zugeordnet sind und unabhängig davon, ob die Garagen freistehend oder im Anschluss an das Wohngebäude errichtet worden sind. 2. Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der tragenden Teile des Garagengebäudes sind insoweit - mangels anderweitiger Bestimmung in der Teilungserklärung oder späterer Vereinbarung - gemäß § 16 Abs. 2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen, auch wenn in der Teilungserklärung bestimmt ist, für die Instandhaltung und Instandsetzung des Sondereigentums müssten die jeweiligen Eigentümer aufkommen. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-3 Wx 240/03 | |
"Oberlandesgericht Düsseldorf - Entscheidungen 11 / 2003 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum