JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 11 / 2003
Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Leitsatz: | 1. In der Teilungserklärung als "Speicherräume" oder "Abstellräume" bezeichnete Räumlichkeiten, die sich - im Spitzboden - über den im Dachgeschoss liegenden Wohnungen befinden, dürfen nicht ohne weiteres als Wohnräume genutzt werden. 2. Ist die Nutzung solcher Räume zu Wohnzwecken von allen Wohnungseigentümern über einen langen Zeitraum geduldet worden - hier mehr als 25 Jahre - und haben die Sondereigentümer der genannten Räume im Vertrauen auf die Zulässigkeit dieser Nutzung ihre Wohnung zu der die Räume gehören, mit erheblichem Aufwand erworben, so ist - auch für ein später der Wohnungseigentümergemeinschaft beitretendes Mitglied - ein etwaiger Unterlassungsanspruch verwirkt. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-3 Wx 252/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Zum Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei rechtsanwaltlicher Tätigkeit. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-24 U 176/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-15 U 5/03 | |
| Rechtsgebiete: | GVG, TKG, GWB, ZPO, TKV, BGB, EGBGB |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, VI-U (Kart) 2/03 | |