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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DüsseldorfVerkündungsdatum10 / 2003 

Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungen 10 / 2003



Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-3 Wx 266/03 vom 31.10.2003

Rechtsgebiete:FGG, BGB
Leitsatz:Dem gewöhnlichen Nachlassgläubiger steht kein Beschwerderecht gegen die ablehnende Entscheidung des Nachlassgerichts zu, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-3 Wx 266/03



OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-4 U 71/03 vom 31.10.2003

Rechtsgebiete:VVG, BGB, StGB, PflVG, AKB, KfzPflVV
Leitsatz:1.

Die summenmäßig auf 10.000 DM begrenzte Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers im Verhältnis zu dem Fahrer, der im Zustand der Trunkenheit einen Unfall verursacht hat und bei dem der Versicherer Rückgriff nehmen will, setzt keine Kündigung des Versicherungsvertrages nach § 6 Abs. 1 S. 3 VVG voraus.

2.

Beim Zusammentreffen von Obliegenheitsverletzungen vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls - durch eine unfallursächliche Trunkenheitsfahrt und durch Unfallflucht - sind die Leistungsfreiheitsbeträge gemäß § 2 b (1 e), (2) und § 7 I (2), V (2) AKB zusammenzurechnen.

3.

Zur Frage, ob Unfallflucht ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen die Aufklärungsobliegenheit i. S. v. § 6 Abs. 3 KfzPflVV ist mit der Folge einer über 5.000 DM hinausgehenden Leistungsfreiheit bis zu 10.000 DM (im konkreten Fall verneint).
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-4 U 71/03

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-4 U 48/03 vom 31.10.2003

Rechtsgebiete:VVG, AKB
Leitsatz:Hat der Versicherer einem Makler Antragsformulare für KFZ-Versicherungen überlassen, auf denen der Makler den formularmäßig vorbereiteten vorläufigen Versicherungsschutz mit seiner Unterschrift als "Vermittler" erteilen kann und wiederholt - auch dem Antragsteller unter Aushändigung einer Doppelkarte - erteilt hat, und hat der Versicherer dementsprechenden Versicherungsbeginn stets mit der Policierung bestätigt, so hat der Versicherer für den Antragsteller in zurechenbarer Weise den Rechtsschein gesetzt, dass er den Makler zu solchen Zusagen auch bevollmächtigt hat, und muss für die vorläufige Deckung einstehen.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-4 U 48/03

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, II-8 WF 186/03 vom 27.10.2003



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