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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DüsseldorfVerkündungsdatum09 / 2003 

Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungen 09 / 2003



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-DUESSELDORF – Urteil, 23 U 191/02 vom 09.09.2003

Rechtsgebiete:BGB, GmbHG, ZPO, EGBGB
Leitsatz:1.

Ein Auskunftsvertrag mit einem Steuerberater kann auch stillschweigend geschlossen werden, wenn die Auskunft für den Empfänger von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage von Entscheidungen mit finanziellen Folgen machen will.

2.

Ein Steuerberater, der über die Höhe des negativen Eigenkapitals einer GmbH zu einem bestimmten Stichtag gefragt wird, verletzt seine Pflichten aus dem Steuerberatervertrag, wenn er nach grober Schätzung Auskunft erteilt und nicht zugleich darauf hinweist, dass ihm eine verlässliche Auskunft nicht möglich sei, weil ihm die für den Stichtag maßgeblichen Geschäftsvorfälle seines Mandanten nicht bekannt seien. Er haftet dem Mandanten auf Schadensersatz, wenn dieser - an Statt für die GmbH Insolvenz anzumelden -seine Geschäftsanteile unter Zusicherung des vom Steuerberater genannten negativen Eigenkapitals veräußert und er aufgrund seiner Zusicherung vom Käufer auf Nachzahlung in Anspruch genommen wird.

3.

Vergleich der tatsächlichen Vermögenslage des Mandanten mit seiner hypothetischen Vermögenslage nach Insolvenzanmeldung.

4.

Dem Mandanten ist gemäß § 254 BGB ein mit 2/3 zu bemessendes Mitverschulden anzurechnen, wenn er es als Geschäftsführer der GmbH unter Verstoß gegen § 64 I GmbHG unterlassen hat, rechtzeitig die Überschuldung der GmbH zu überprüfen.

5.

Besteht der Schaden des Mandanten in einer Verbindlichkeit, geht zwar der Schuldbefreiungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 250 Satz 2 BGB in einen Schadensersatzanspruch über, wenn der beklagte Steuerberater die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Solange der Mandant jedoch gegen den Bestand der Verbindlichkeit gerichtlich vorgeht, hat er kein Interesse, Zahlung zu erhalten.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 23 U 191/02



OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-4 U 238/02 vom 02.09.2003


OLG-DUESSELDORF – Urteil, 21 U 220/02 vom 02.09.2003


OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-4 U 15/03 vom 02.09.2003

Rechtsgebiete:VVG
Leitsatz:Hat der Versicherungsnehmer mit seinem neuen PKW mit Automatikgetriebe auf der Überführungsfahrt vom Hersteller zu seinem Wohnort auf der Autobahn einen Bus überholt und kam es unmittelbar danach zu einer Vollbremsung des PKW, so dass der Bus auf ihn auffuhr, ist der Kaskoversicherer nicht wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls leistungsfrei, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Unfall auf einem Bedienungsfehler beruht, indem der bis dahin nur an Schaltgetriebe gewöhnte Versicherungsnehmer bei dem Versuch, in einen höheren Gang zu schalten, versehentlich auf das Bremspedal (anstelle des Kupplungspedals) getreten und den Wahlhebel des Automatikgetriebes bewegt hat.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-4 U 15/03


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