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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DüsseldorfVerkündungsdatum05 / 2003 

Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungen 05 / 2003



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DUESSELDORF – Beschluss, 10 W 30/03 vom 20.05.2003

Rechtsgebiete:AktG, ZSEG
Leitsatz:1. Unter den besonderen Gegebenheiten des aktienrechtlichen Spruchverfahrens ist es für den Regelfall sachgerecht, im Rahmen des § 7 ZSEG allein auf das Einverständnis der letztlich vorschuss- und kostenpflichtigen Unternehmensträger abzustellen.

2. Ausnahmsweise können Gründe des Vertrauensschutzes eine Sachverständigenentschädigung auf Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, wenn das Gericht gerade im Hinblick auf dessen nicht erfüllte Voraussetzung einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, 10 W 30/03



OLG-DUESSELDORF – Beschluss, 10 W 31/03 vom 20.05.2003

Rechtsgebiete:AktG, ZSEG
Leitsatz:1. Unter den besonderen Gegebenheiten des aktienrechtlichen Spruchverfahrens ist es für den Regelfall sachgerecht, im Rahmen des § 7 ZSEG allein auf das Einverständnis der letztlich vorschuss- und kostenpflichtigen Unternehmensträger abzustellen.

2. Ausnahmsweise können Gründe des Vertrauensschutzes eine Sachverständigenentschädigung auf Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, wenn das Gericht gerade im Hinblick auf dessen nicht erfüllte Voraussetzung einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, 10 W 31/03

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-3 Wx 107/03 vom 16.05.2003

Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann vereinbaren, dass - abweichend von § 25 Abs. 2 WEG - die Mehrheit der Stimmen bei der Beschlussfassung nach der Mehrheit der Miteigentumsanteile berechnet wird.

2. Zur Frage einer missbräuchlichen Ausnutzung der Stimmenmehrheit eines Wohnungseigentümers bei der Bestellung eines Verwalters.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-3 Wx 107/03

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, 3 Wx 98/03 vom 16.05.2003

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Leitsatz:1.

Versprüht ein Wohnungseigentümer eigenmächtig Geruchsstoffe (Parfüm) im zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Treppenhaus, so liegt hierin eine bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums.

2.

Die Frage, ob das Abbrennen einer Duftkerze auf dem Balkon eines Wohnungseigentümers eine bestimmungswidrige Benutzung des Sondereigentums darstellt, kann generell weder bejaht noch verneint werden, hängt vielmehr von den in ihrer Gesamtheit zu würdigenden Gegebenheiten (Geruchsintensität, Häufigkeit, schikanöse Begleitumstände etc.) ab.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, 3 Wx 98/03


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