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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DüsseldorfVerkündungsdatum04 / 2003 

Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungen 04 / 2003



Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-3 Wx 97/03 vom 30.04.2003

Rechtsgebiete:WEG, FGG
Leitsatz:1.

Zur Frage, ob das Fällen mehrerer Bäume in einer Wohnungseigentumsanlage als bauliche Veränderung oder als Instandsetzungsmaßnahme zu werten ist.

2.

Auf eine Feststellung der örtlichen Verhältnisse durch Augenscheinseinnahme an Ort und Stelle kann (nur) verzichtet werden, wenn etwa Fotografien, Zeichnungen o. ä. hinreichende Klarheit über die in Frage stehende Örtlichkeit vermitteln.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-3 Wx 97/03



OLG-DUESSELDORF – Urteil, 23 U 121/02 vom 29.04.2003


OLG-DUESSELDORF – Beschluss, 10 WF 03/03 vom 29.04.2003

Rechtsgebiete:GKG
Leitsatz:§ 58 Abs. 2 GKG findet keine Anwendung auf die Fälle der Übernahmehaftung nach § 54 Nr. 2 GKG.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, 10 WF 03/03

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-4 U 175/02 vom 29.04.2003

Rechtsgebiete:BUZ, BBG, AGBG, BGB
Leitsatz:1.

Aus einer BUZ-Versicherung mit einer Beamtenklausel, nach der Berufsunfähigkeit auch bei Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit infolge seines Gesundheitszustands vorliegt, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn eine beamtete Posthauptschaffnerin, die ihre bisherige Tätigkeit als Briefzustellerin wegen eines Knorpeldefekts im Knie nicht mehr ausüben kann, wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit i. S. v. § 42 Abs. 1 Satz 1 BBG vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden ist.

2.

Der durchschnittliche Versicherungsnehmer muss der Beamtenklausel über die Berufsunfähigkeit bei Versetzung in den Ruhestand "wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit" entnehmen, dass der Versicherer auf eine eigenen Überprüfung der Dienstunfähigkeit verzichtet hat und an die beamtenrechtliche Beurteilung in der Zurruhesetzungsverfügung anknüpfen will, es sei denn, dass die gesundheitlichen Gründe lediglich vorgeschoben wären und nicht den eigentlichen Grund für die Pensionierung darstellten.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-4 U 175/02


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