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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DüsseldorfVerkündungsdatum02 / 2003 

Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungen 02 / 2003



Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


OLG-DUESSELDORF – Beschluss, 9 W 8/03 vom 08.02.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Ein selbständiges Beweisverfahren (hier Einholung eines Sachverständigengutachtens) ist erst dann beendet, wenn die nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist.

'Erfolgt innerhalb der Frist eine Stellungnahme ohne gleichzeitigen Antrag auf Anhörung des Sachverständigen, so kann der Antrag auch noch nach Fristablauf nachgeholt werden, wenn in der Fristsetzungsverfügung nicht auch auf die Notwendigkeit der Antragstellung innerhalb der Frist hingewiesen worden ist.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, 9 W 8/03



OLG-DUESSELDORF – Beschluss, 14 U 216/02 vom 07.02.2003


OLG-DUESSELDORF – Beschluss, III - 4 Ausl (A) 1/03 - 49/03 III vom 04.02.2003

Rechtsgebiete:EuAlÜbk
Leitsatz:Die Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft setzt im Geltungsbereich des EuAlÜbk voraus, dass das ausländische Festnahmeersuchen eine konkrete Umschreibung des dem Verfolgten vorgeworfenen Verhaltens enthält; die bloße Bezeichnung des gesetzlichen Straftatbestandes genügt nicht (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 05.12.1996 in StV 1997, 370).
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, III - 4 Ausl (A) 1/03 - 49/03 III

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, 3 Wx 82/02 vom 01.02.2003

Rechtsgebiete:BGB, GBO
Leitsatz:1.

Bei der Vereinbarung eines Wohnungsrechtes stellt die Verpflichtung, das Gebäude, auf das sich das Wohnungsrecht bezieht, "endgültig" fertig zu stellen, keine "Leistung" i. S. des § 23 GBO dar.

2.

Die vereinbarte Verpflichtung, zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmte Anlagen und Einrichtungen in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, kann unter Umständen zu Rückständen von Leistungen i. S. des § 23 GBO führen, wenn die Gebrauchsfähigkeit dieser Anlagen für die Nutzung der dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume unerlässlich ist.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, 3 Wx 82/02


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