JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 12 / 2002
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | ALB 94 |
| Schlagworte: | Rentenversicherung |
| Leitsatz: | 1. Der Versicherungsnehmer, der nach dem Versicherungsschein gegen eine Einmalzahlung von 400.000 DM das Recht erworben hat, nach zwei Jahren wahlweise eine Kapitalabfindung von 409.707 DM oder eine monatliche Rente von 1.869,70 DM zu beziehen, und dem nach zwei Jahren wunschgemäß die Kapitalabfindung nebst einer Überschussbeteiligung ausgezahlt worden ist, hat die vereinbarte Hauptleistung erhalten. 2. Diese Hauptleistung ist einer Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz entzogen und nicht deshalb zu erhöhen, weil die 400,000 DM nur nach Abzug von Abschlusskosten gewinnbringend angelegt worden sind. Die Entscheidungen des BGH vom 09.05.2001 (NJW 2001, 2012, 2014) zur Intransparenz von § 15 ALB 94 und anderen Bestimmungen betreffend die Zillmerung der Abschlusskosten sind nicht einschlägig. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 4 U 106/02 | |
| Rechtsgebiete: | MB/KK, GOÄ, MB/KT, BGB |
| Leitsatz: | 1. Ein Krankenversicherer verstößt gegen Treu und Glauben, wenn er sich auf die fehlende medizinische Notwendigkeit der Behandlung des Versicherungsnehmers durch einen bestimmten Arzt beruft, obwohl ein durch den Versicherer beauftragter Arzt Verbesserungsvorschläge zur Behandlung unterbreitet und der behandelnde Arzt diese Vorschläge unstreitig aufgegriffen hat. 2. Dem Krankenversicherer ist es verwehrt, die Erstattung des Honorars des behandelnden Arztes mit, der Begründung zu verweigern, dieser habe die nicht technischen Leistungen stets mit dem Regelhöchstsatz des 2,3fachen Gebührensatzes(§ 5 Abs. 2 S. 4 GOÄ) angesetzt und damit das ihm zukommende Ermessen nicht ausgeübt, wenn der Versicherer entsprechende Abrechnungen dieses Arztes jahrelang nicht beanstandet und dem Versicherungsnehmer nicht mitgeteilt hat, dass er die in der Praxis übliche Handhabung der Regelspanne des § 5 Abs. 2 GOÄ nicht für mehr für vertretbar halte und sich daran nicht mehr gebunden fühle. 3. Zur Frage, ob ein Versicherungsnehmer, dessen Berufstätigkeit im wesentlichen aus der Verwaltung des Familienvermögens und beratender Tätigkeit mit längerer sitzender Arbeit am Telefon und am PC besteht, seine berufliche Tätigkeit wegen Bandscheibenschäden vorübergehend in keiner Weise ausüben kann (§ 1 Abs. 3 MB/KT 78), obwohl er in der Lage ist, selbst mit dem Auto zu fahren (Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Umstände verneint). |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 4 U 225/01 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | Hat der Tatrichter unter (möglicher) Verkennung der kurzen Frist des § 418 Abs. 1 StPO im beschleunigten Verfahren verhandelt, so stellt der fehlende Eröffnungsbeschluss kein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis dar. Einen solchen Mangel hat das Revisionsgericht nur auf eine ordnungsgemäß erhobene Verfahrensrüge zu berücksichtigen (Aufgabe der früheren Senatsrechtsprechung, NStZ 1997, 613). |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, 2a Ss 299/02 - 93/02 II | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, ZSEG, GKG |
| Leitsatz: | Ein Sachverständiger verliert seinen Entschädigungsanspruch, wenn er die Unverwertbarkeit seines Gutachtens grob fahrlässig herbeiführt. Dieser Vorwurf kann begründet sein, wenn er für einen der Prozessbeteiligten vor der gerichtlichen Beauftragung oder nach der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens tätig wurde. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, 10 W 102/02 | |
"Oberlandesgericht Düsseldorf - Entscheidungen 12 / 2002 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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