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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DüsseldorfVerkündungsdatum12 / 2002 

Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungen 12 / 2002



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DUESSELDORF – Urteil, 8 U 54/02 vom 19.12.2002




OLG-DUESSELDORF – Urteil, 4 U 107/02 vom 17.12.2002

Rechtsgebiete:VVG, AHB
Leitsatz:Zur Frage, ob der Privathaftpflichtversicherer wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens leistungsfrei ist, den ein 12 1/2 Jahre alter Junge dadurch verursacht hat, dass er das in einem nicht verschlossenen hölzernen Verschlag eines Carports in einem Kanister vorgefundene Benzin ausschüttete und mit einem Feuerzeug anzündete, so dass der Carport, ein daneben geparkter PKW und eine angrenzende Garage in Brand gerieten (Leistungsfreiheit im konkreten Fall mangels schadensstiftenden Vorsatzes verneint).
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 4 U 107/02

OLG-DUESSELDORF – Urteil, 4 U 79/02 vom 17.12.2002

Rechtsgebiete:AUB 61, ZPO
Leitsatz:1.

Hat der Versicherungsnehmer weder unmittelbar nach einem am 07.11.1996 erlittenen Autounfall noch während seiner stationären Behandlung bis zum 11.11.1996, sondern erst am 12.11.1996 über auf HWS-Probleme hindeutende Schmerzen geklagt und in Behandlung begeben und sind die zwischenzeitlich abgeklungenen Schmerzen Ende Januar 1997 massiv wieder aufgetreten, so ist unter Berücksichtigung seiner früheren Beschwerdefreiheit aufgrund einer Gesamtschau mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nach § 287 ZPO davon auszugehen, dass die Anfang März 1997 im Kernspintomogramm festgestellten Bandscheibenvorfälle im Bereich der Halswirbelsäule trotz starker degenerativer Vorschädigung durch den Unfall mit ausgelöst worden sind, weil es wenig plausibel ist, dass Beschwerden infolge leichtgradiger unfallbedingter Verletzungen abgeheilt und zufällig gerade dann durch verstärkte Beschwerden infolge degenerativer Veränderungen ersetzt worden sein sollten.

2.

Der Senat schätzt den Mitwirkungsanteil der Vorerkrankung mangels konkreter Eingrenzungsmöglichkeiten auf 50 %, wobei es der Berücksichtigung der unfallunabhängigen degenerativen Vorschädigung nach § 10 (1) AUB 61 nicht entgegensteht, dass sie sich erst nach dem Unfall mit ausgewirkt hat.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 4 U 79/02

OLG-DUESSELDORF – Urteil, 4 U 78/02 vom 17.12.2002

Rechtsgebiete:BGB, VVG, BetrAVG, StGB
Leitsatz:1.

Ist in dem zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nach dem BetrAVG abgeschlossenen Versicherungsvertrag über eine Direktversicherung dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt worden und droht wegen Rückstands des Arbeitgebers mit der Prämienzahlung die Kündigung des Versicherungsvertrags, so hat der Versicherer den bezugsberechtigten Arbeitnehmer davon so rechtzeitig zu informieren, dass dieser von seinem Recht Gebrauch machen kann, die Prämien selbst zu zahlen oder die Versicherung an Stelle des Arbeitgebers fortzuführen.

2.

Kündigt der Versicherer den Versicherungsvertrag ohne vorherige Information des Arbeitnehmers über den Prämienrückstand, so hat er ihn - Zug um Zug gegen Zahlung der ausstehenden Prämien - so zu stellen, als wäre die Direktversicherung ungekündigt mit dem Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer fortgeführt worden.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 4 U 78/02


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