JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 08 / 2002
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Die Übertragung der Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Frage der Erneuerung oder Reparatur der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage auf einen aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden "Arbeitskreis" tangiert die Organisationsstrukturen der Gemeinschaft und kann daher nicht mit Stimmenmehrheit wirksam beschlossen werden. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, 3 Wx 213/02 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | 1. Die öffentliche Zustellung der Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung hat durch Aushang bei dem nach § 462a StPO zuständigen Gericht zu erfolgen. 2. Eine dem zuständigen Gericht trotz zumutbarer Aufenthaltsermittlungsmaßnahmen bis zum Ablauf der zweiwöchigen Aushangfrist unbekannt gebliebene Inhaftierung des Zustellungsempfängers vermag die Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung nicht zu beeinflussen. 3. Zu den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn der unter Bewährungsaufsicht stehende Verurteilte seinen jeweiligen Aufenthaltsort entgegen einer ihm erteilten gerichtlichen Weisung nicht mitgeteilt hat und vor der öffentlichen Zustellung des Widerrufsbeschlusses in anderer Sache inhaftiert worden ist. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, 3 Ws 300/02 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | 1. Die öffentliche Zustellung der Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung hat durch Aushang bei dem nach § 462a StPO zuständigen Gericht zu erfolgen. 2. Eine dem zuständigen Gericht trotz zumutbarer Aufenthaltsermittlungsmaßnahmen bis zum Ablauf der zweiwöchigen Aushangfrist unbekannt gebliebene Inhaftierung des Zustellungsempfängers vermag die Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung nicht zu beeinflussen. 3. Zu den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn der unter Bewährungsaufsicht stehende Verurteilte seinen jeweiligen Aufenthaltsort entgegen einer ihm erteilten gerichtlichen Weisung nicht mitgeteilt hat und vor der öffentlichen Zustellung des Widerrufsbeschlusses in anderer Sache inhaftiert worden ist. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, 3 Ws 301/02 | |
| Rechtsgebiete: | FamRÄndG, EGBGB |
| Leitsatz: | 1. Das Anerkennungsverfahren nach Art. 7 § 1 FamRÄndG findet auch bei einer libanesischen Privatscheidung eines früheren libanesischen und nunmehr eingebürgerten deutschen Staatsangehörigen von einer Syrerin durch ein Religiöses Gericht unter deklaratorischer Registrierung (hier: Beschluss des Scharia-Gerichts über die Verstoßung und Eintragung durch den Standesbeamten) statt. 2. Unterliegen die Wirkungen der Ehescheidung dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten "auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind" (Art. 17 Abs. 1 Satz 1; 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB), so kommt das am Ort der Eheschließung bzw. Ehescheidung geltende Recht (hier: des Libanon) zur Anwendung, sofern die Verbindung der Eheleute zu diesen Staat nicht als rein zufällig erscheint, wozu es genügt, dass einer der Ehegatten früher Angehöriger dieses Staates war. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, 3 Va 3/02 | |