JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Düsseldorf > Verkündungsdatum > 06 / 2001
Insgesamt sind 33 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, VOB/B |
| Leitsatz: | 1. Der Anspruch auf eine Vertragsstrafe von 0,2% der Bruttoschlussrechnungssumme pro Kalendertag scheitert nicht an der fehlenden Schlussrechnung, wenn ein Pauschalfestpreis vereinbart ist und damit die Bruttoschlussrechnungssumme von vornherein feststeht. 2. Enthalten die Ausführungspläne des zu errichtenden Gebäudes eine nach Ansicht des Auftragnehmers nicht vereinbarte Leistung (hier: Rampe zu der im Keller gelegenen Garage) und beginnt der Auftragnehmer gleichwohl ohne Protest, nach den ihm überlassenen Plänen zu arbeiten, so liegt darin eine stillschweigende Zustimmung gemäß § 1 Nr.4 S.2 VOB/B. 3. Auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen nicht vollständiger Abschlagszahlungen kann der Auftragnehmer sich erst berufen, wenn er die Voraussetzungen des § 16 Nr.5 Abs.3 VOB/B erfüllt hat. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 22 U 221/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, SGB VII |
| Leitsatz: | 1. Der Besteller einer Werkleistung ist in entsprechender Anwendung des § 618 BGB verpflichtet, Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften (hier: Zugang zu einer zu reparierenden Kälteanlage über eine vom Besteller zur Verfügung gestellte Leiter) so einzurichten und zu unterhalten, dass der Werkunternehmer und seine Gehilfen vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind, soweit die Natur der Werkleistung dies gestattet. 2. Wenn ein Mitarbeiter des Bestellers dem Mitarbeiter des mit Reparaturarbeiten beauftragten Werkunternehmers eine Leiter aushändigt, um die zu reparierende Anlage zu erreichen, verrichten diese keine vorübergehende Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne des § 106 Abs.3 Alt.3 SGB VII. 3. 15.000 DM Schmerzensgeld für eine durch fahrlässige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verursachte Deckplattenfraktur des zweiten Lendenwirbels eines 50 Jahre alten Mannes, wenn nach 3-wöchiger stationärer Behandlung und knapp 2-monatiger Arbeitsunfähigkeit als Dauerschäden verbleiben: 20 %-ige MdE, zu tragendes Stützkorsett, rechtskonvexe Skoliose, Einschränkung in der Seitwärtsneigung und Drehbewegung, Schmerzen bei beruflichen und häuslichen Tätigkeiten, Minderung des Selbstwertgefühls. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 22 U 204/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Ist streitig, ob die Außenwand eines Hauses auf der Grenze zum Grundstück des Nachbarn steht, so spricht keine Vermutung für eine Grenzeinrichtung (Nachbarwand), wenn die Wand seit mehr als 50 Jahren allein dem Grundstück des Hauseigentümers dient. 2. Ein Grundstückseigentümer ist nicht verpflichtet, eine im Alleineigentum des Nachbarn stehende Grenzwand vor dem Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen, wenn sein an die Wand angrenzendes Gebäude im Krieg zerstört worden ist und er die dadurch auf seinem Grundstück entstandene Grube lediglich auffüllt. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 22 U 10/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Ein Bauherr, der weiß, dass in dem Baugrund ein Stromkabel verlegt ist, darf sich nicht darauf verlassen, dass die ihm mitgeteilte Lage genau zutrifft, muss vielmehr mit einem erheblich abweichenden tatsächlichen Verlauf des Kabels rechnen und dessen genaue Lage durch Suchgräben ermitteln. 2. Daraus, dass die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung des Rechts, auf dem belasteten Grundstück eine Kabeltrasse zu verlegen und zu betreiben, fehlt, kann kein Mitverschulden des Eigentümers des Kabels an dessen Beschädigung hergeleitet werden. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 22 U 5/01 | |