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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DüsseldorfVerkündungsdatum04 / 2001 

Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungen 04 / 2001



Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DUESSELDORF – Urteil, 24 U 105/00 vom 30.04.2001




OLG-DUESSELDORF – Urteil, 2 Ws 71/01 vom 30.04.2001

Rechtsgebiete:StPO, JGG, BGB
Leitsatz:Leitsatz:

Zur Entscheidung der Frage, ob zur Wahrnehmung der Rechte einer durch ein Sexualdelikt des Bruders geschädigten Minderjährigen ein Rechtsanwalt beauftragt werden soll, ist ein Pfleger zu bestellen.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 2 Ws 71/01

OLG-DUESSELDORF – Urteil, 20 U 127/00 vom 29.04.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Telefonsexgespräche

Leitsätze:

1. Der Senat hält an seiner dem Bundesgerichtshof (NJW 1998, 2895) folgenden Rechtsprechung fest, daß Geschäfte über Telefonsex sittenwidrig sind und keine Gebührenansprüche der Telefonunternehmen begründen (Senat NJW-RR 1999, 1431). Der zur Zeit kontovers erörterte, noch nicht verabschiedete Gesetzesentwurf zu bestimmten Fragen der Prostitution belegt noch keinen Wandel der allgemeinen Anschauungen über die Kommerzialisierung des Intimlebens.

2. Zur Darlegung des Einwands der Sittenwidrigkeit muß der von einem Telefonunternehmen auf Zahlung in Anspruch genommene Teilnehmer den Inhalt und Hergang der einzelnen Gespräche nicht im einzelnen schildern. Vielmehr genügt eine zusammenfassende Charakterisierung der mit den angerufenen Nummern aufgelisteten Gespräche (gegen OLG Rostock, Beschluß vom 19.7.1999, 6 U 148/99).

3. Zum Beweis, daß ein einzelnes Gespräch Telefonsex zum Inhalt hatte, kann es genügen, daß, wie in Anrufen zu Beweiszwecken festgestellt wird, unter der betreffenden Nummer im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung Telefonsex angeboten wird, und der Teilnehmer als Partei auf eigenen Antrag hin den behaupteten Gesprächsinhalt bestätigt.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 20 U 127/00

OLG-DUESSELDORF – Urteil, 20 U 139/00 vom 29.04.2001

Rechtsgebiete:MarkenG
Leitsatz:Leitsatz:

Wiederverwendbare Gaszylinder II

Wird eine Marke, die der Anbieter von Besprudelungsgeräten zur Aufbereitung von Leitungswasser auf den Ventilen der Stahlzylinder des von ihm ebenfalls angebotenen CO2-Gases angebracht hat, bei einer Neubefüllung der Zylinder durch einen anderen Anbieter auf dem Ventil belassen, kann die Marke auf die Verbraucher als Kennzeichnung des neu eingefüllten Gases auch dann wirken, wenn auf den Zylindern Etiketten des anderen Anbieters angebracht werden.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 20 U 139/00


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