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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht DüsseldorfVerkündungsdatum01 / 2001 

Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungen 01 / 2001



Insgesamt sind 34 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-DUESSELDORF – Beschluss, 2b Ss 359/00 - 94/00 I vom 30.01.2001

Rechtsgebiete:BtMG, StGB
Leitsatz:1) Veräußert der Angeklagte Betäubungsmittel an drei Tagen, so ist es rechtsfehlerhaft, ihn wegen einer Tat zu verurteilen, es sei denn, es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, daß bestimmte Einzelverkäufe aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren.

2) Der Umstand, daß der Angeklagte selbst nicht betäubungsabhängig ist, darf nur bei übersteigertem Gewinnstreben ( Profitgier ) strafschärfend berücksichtigt werden.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, 2b Ss 359/00 - 94/00 I



OLG-DUESSELDORF – Urteil, 23 U 113/00 vom 30.01.2001


OLG-DUESSELDORF – Urteil, 4 U 138/00 vom 30.01.2001

Rechtsgebiete:AVB Vermögen, VVG, BGB, ZPO
Leitsatz:1.

Der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer, der einem Kapitalanlagenvermittler Versicherungsschutz gegen Ansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts versprochen hat und ihm Rechtsschutz gegen Schadensersatzklagen seiner Kunden verweigert, ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer von den Verpflichtungen aus den von ihm geschlossenen gerichtlichen Vergleichen freizustellen, wenn die Ansprüche u. a. auf positive Vertragsverletzung eines Auskunftsvertrages gestützt waren und der Versicherungsnehmer die Kunden bei der Provisionspflichtigen Vermittlung von Anteilen an einem Immobilienfonds betreffend einen Flughafenparkplatz in den USA nicht über die fehlende Baugenehmigung aufgeklärt hat.

2.

Es steht der Einstandspflichl des Haftpflichtversicherers nicht entgegen, dass weitere von den Kunden geltend gemachte Pflichtverletzungen, etwa unzutreffende Voraussagen über die künftige Entwicklung des Objekts (Gewinnerwartungen oder Renditen) und unzureichende Bonitätsprüfung, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 4 U 138/00

OLG-DUESSELDORF – Urteil, 4 U 93/00 vom 30.01.2001

Rechtsgebiete:BetrAVG, KO
Leitsatz:1.

Hat der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seinen Arbeitnehmer als versicherte Person eine Direktversicherung i. S. von § 1 (2) BetrAVG bei einem Lebensversicherer abgeschlossen und fällt der Arbeitgeber in Konkurs, so wird das im Rahmen der Versorgungszusage eingeräumte eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht des Arbeitnehmers strikt unwiderruflich. Die Erklärung des Konkursverwalters, er trete in den Versicherungsvertrag nicht ein und kündige ihn, führt zwar zur Beendigung des Versicherungsvertrages; das unwiderrufliche Bezugsrecht des Arbeitnehmer setzt sich jedoch an dem Auflösungsguthaben (Rückkaufswert) fort.

2.

Regeln die Vereinbarungen, dass der Arbeitnehmer die Versicherung nach Ausscheiden aus den Diensten des Arbeitgebers nach Vollendung des 59. Lebensjahres oder - zuvor - bei Erwerb einer unverfallbaren Anwartschaft fortführen kann, so liegt für den Fall des Ausscheidens infolge Konkurses vor Vollendung des 59. Lebensjahres und ohne unverfallbare Anwartschaft, jedoch mit einem unwiderruflichem Bezugsrecht für den Ruckkaufswert, eine planwidrige Lücke der Direktversicherungsvereinbarung vor. Sie ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung dahin zu schließen, daß der Arbeitnehmer den Lebensversicherungsvertrag als Versicherungsnehmer auf eigene Kosten unter der Voraussetzung fortführen darf, dass er die zwischenzeitlich aufgelaufenen Prämien nachzahlt.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 4 U 93/00


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