JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 30.10.2007, Aktenzeichen: I-24 U 200/06
| Leitsatz: | 1. Wenn die Parteien einen abtrennbaren Teil des Rechtsstreits nicht betreiben, ist der Erlass eines Teilurteils über den Rest zulässig. 2. Schadensersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer verjährten nach früherem Recht binnen fünf Jahren, ohne dass eine Sekundärverjährung in Betracht kam. 3. Unerlaubte Rechtsberatung einer Wirtschaftsprüfergesellschaft liegt vor, wenn sie für ihren Mandanten Vertragswerke (Gesellschafts- oder Pachtverträge) vorbereitet oder Ansprüche gegen Vertragspartner des Mandanten geltend macht, und zwar auch dann, wenn dies durch einen als Rechtsanwalt handelnden Gesellschafter oder einen angestellten Rechtsanwalt geschieht. 4. Zur bereicherungsrechtlichen Abwicklung von Honoraransprüchen eines Wirtschaftsprüfers bei unerlaubter Rechtsberatung. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, WPO, RBerG |
| Vorschriften: | ZPO § 301, ZPO § 145, WPO a.F. § 51a, RBerG Art. 1 § 1, |
| Verfahrensgang: | LG Wuppertal 3 O 16/07 vom 25.10.2006 |
| Rechtskraft: | ja |
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