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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 30.05.2000, Aktenzeichen: 20 U 9/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 20 U 9/00

Urteil vom 30.05.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Dringlichkeit gegenüber Geschäftsführer

Die Vermutung der Dringlichkeit eines Vorgehens nicht nur gegen die wettbewerbswidrig handelnde Gesellschaft selbst, sondern auch gegen ihre Vertreter ist nicht schon deshalb widerlegt, weil zunächst nur die Gesellschaft gerichtlich in Anspruch genommen worden ist, und gegen die Vertretr erst später, aber noch in angemessener Frist, einselbständiges Eilverfahren eingeleitet wird.
Rechtsgebiete:UWG, HGB, ZPO
Vorschriften:UWG § 3, HGB § 128, ZPO § 97 Abs. 1,

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