JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 30.05.2000, Aktenzeichen: 20 U 9/00
| Leitsatz: | Leitsatz: Dringlichkeit gegenüber Geschäftsführer Die Vermutung der Dringlichkeit eines Vorgehens nicht nur gegen die wettbewerbswidrig handelnde Gesellschaft selbst, sondern auch gegen ihre Vertreter ist nicht schon deshalb widerlegt, weil zunächst nur die Gesellschaft gerichtlich in Anspruch genommen worden ist, und gegen die Vertretr erst später, aber noch in angemessener Frist, einselbständiges Eilverfahren eingeleitet wird. |
| Rechtsgebiete: | UWG, HGB, ZPO |
| Vorschriften: | UWG § 3, HGB § 128, ZPO § 97 Abs. 1, |
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