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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 26.07.2000, Aktenzeichen: 22 U 27/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 22 U 27/00

Urteil vom 26.07.2000


Leitsatz:Leitsätze:

1.

Ein Gebrauchtwagenverkäufer, der dem Käufer während der Verkaufsverhandlungen mündlich mitteilt, daß der Pkw zwei Vorbesitzer hatte, und den Kfz-Brief vorlegt, ist nicht verpflichtet, ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß Erstbesitzer ein Autovermieter war, wenn die Vorbesitzer aus dem Kfz-Brief unschwer zu entnehmen sind.

2.

Beim Kauf eines 2 1/2 Jahre alten Golf TDI mit einer Gesamtfahrleistung von 87.700 km und zwei Vorbesitzern ist der Verkäufer nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß der erste Halter ein Autovermieter war, wenn der Pkw nur 1/2 Jahr mit einer Laufleistung von 21.000 km als Mietwagen genutzt worden ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 459, BGB § 463,

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