JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 26.03.2004, Aktenzeichen: I-16 U 216/02
| Leitsatz: | 1. Gemäss § 61 InsO hat der Insolvenzverwalter dem Gläubiger den Vertrauensschaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er bei Begründung der Verbindlichkeit auf eine für den Insolvenzverwalter mögliche Erfüllung vertraut hat. 2. Für eine Haftung nach § 61 InsO ist dann kein Raum, wenn der Vertragspartner über dieselben tatsächlichen Kenntnisse wie der Insolvenzverwalter verfügt und seine Entscheidung zur Begründung einer Masseverbindlichkeit zu seinen Gunsten nicht auf einem besonderen Vertrauen in den Insolvenzverwalter beruht, sondern auf einer eigenverantwortlichen, in Kenntnis aller Tatsachen und Risiken getroffenen Beurteilung der Sach- und Rechtslage und damit bei einem bewussten Handeln auf eigenes Risiko. |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Vorschriften: | InsO § 61, |
| Verfahrensgang: | LG Wuppertal 11 O 104/01 vom 15.10.2002 |
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