JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 26.02.2008, Aktenzeichen: III-5 Ss 203/07-93/07 I
| Leitsatz: | 1. Bei der Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten gebietet die Schutzwirkung des Art. 13 Abs. 1 GG ("Die Wohnung ist unverletzlich"), dass der Durchsuchungserfolg aus der Sicht der Ermittlungspersonen wahrscheinlich sein muss, mit anderen Worten, dass aus ihrer Sicht mehr für als gegen den momentanen Aufenthalt des Beschuldigten in der Wohnung des anderen spricht. 2. In die Prüfung, ob die Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten eine rechtmäßige Diensthandlung war, ist regelmäßig die Frage einzubeziehen, ob die Maßnahme im konkreten Fall mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar war, der bei Wohnungsdurchsuchungen, namentlich bei einem Nichtbeschuldigten, besonders zu beachten ist. |
| Rechtsgebiete: | GG, StPO, StGB |
| Vorschriften: | GG Art. 13, StPO § 103, StPO § 105, StGB § 113, |
| Stichworte: | Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, |
| Verfahrensgang: | LG Düsseldorf, vom 13.06.2007 |
| Rechtskraft: | ja |
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