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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 26.02.1999, Aktenzeichen: 22 U 69/98 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 22 U 69/98

Urteil vom 26.02.1999


Leitsatz:Leitsätze:

1.

Wenn ein Unternehmer mit der Vorbereitung einer Ackerfläche für den Spargelanbau durch sogenanntes Tiefspaten beauftragt war, ist der von dem Auftraggeber auf Ertragseinbußen wegen angeblich fehlerhafter Ausführung der Arbeiten gestützte Schadenersatzanspruch nach § 635 BGB zu beurteilen und unterliegt der kurzen Verjährungsfrist des § 638 BGB.

2.

Wenn fehlerhaft ausgeführte Tiefspatarbeiten an einer Ackerparzelle zu einer nachhaltigen Störung des Bodenskeletts und zu einer starken Verfestigung des Bodens bis in die oberen Schichten führen, ist der Tatbestand einer Eigentumsverletzung erfüllt; der geschädigte Grundstückseigentümer kann aber nach § 823 Abs.1 BGB nicht verlangen, so gestellt zu werden, wie er bei der vertraglichen vereinbarten Verbesserung der Bodenbeschaffenheit durch fehlerfreies Tiefspaten gestanden hätte.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 635, BGB § 638, BGB § 823,

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