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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 25.08.2000, Aktenzeichen: 22 U 28/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 22 U 28/00

Urteil vom 25.08.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Es stellt keinen Mangel des beim Erwerb eines neuen Pkw mitgelieferten Autoradios dar, wenn nach dem Einschalten der sogn. TA-Funktion (Stand-By-Stellung) Verkehrsdurchsagen zwar aufgrund der werkseitigen Voreinstellung nur mit geringer Lautstärke wiedergegeben werden, die gewünschte Lautstärke aber vor dem Einschalten der TA-Funktion individuell gewählt werden kann; das gilt auch dann, wenn die gewünschte Lautstärke nach jedem Zwischenhalt wieder neu eingestellt werden muß.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 459,

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