JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 22.01.2000, Aktenzeichen: 22 U 122/99
| Leitsatz: | BGB §§ 459, 469 Leitsätze: 1. Bei dem Kauf eines PC nebst Modem, ZIP-Laufwerk und Monitor sowie Software im Jahre 1997 handelte es sich nicht um eine einheitliche Kaufsache. 2. Wenn ein Käufer PC, Monitor und Software "aus einer Hand" erwirbt, handelt es sich um als zusammengehörig verkaufte Sachen, die nicht ohne Nachteil für den Käufer von einander getrennt werden können, weil dieser sonst die Vorteile des Kaufs aus einer Hand verliert. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.1.2000 - 22 U 122/99 rechtskräftig Sachverhalt: Der KI erwarb am 14.7.1997 von der Bekl einen PC nebst Standardsoftware, der auf seinen Wunsch mit einem Modem, einem internen ZIP-Laufwerk und einem 21 Zoll Monitor ausgerüstet sein sollte, zum Preise von 10.058 DM. Auf die Rüge des KI, der Monitor bilde senkrechte Linien unscharf ab, tauschte die Bekl den Monitor gegen ein anderes Gerät vom selben Typ aus. Bei diesem Monitor beanstandete der KI großflächige Farbverschiebungen im unteren Drittel der Bildröhre und fehlende Parallelität des Bildes zum Gehäuse. Daraufhin wurde ihm ein dritter gleichartiger Monitor geliefert. Auch dieser Monitor ist nach der Behauptung des KI mangelhaft. Denn bei einer Bildauflösung von 1280x1024 Pixel würden Buchstaben unscharf abgebildet, in kreisförmigen Bereichen des Bildschirms lösten sich Schärfen und Unschärfen ab. Der KI hat mit seiner Klage im Wege der Wandlung die Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe der Hard- und Software verlangt. Ein vom LG hinzugezogener Sachverständiger hat die Mängel des Monitors bestätigt und ausgeführt, als deren Ursache komme "nicht nur allein der Monitor sondern auch das Grafikboard des PC als Ansteuerungseinheit des PC in Frage". Das LG hat daraufhin der Klage bis auf einen Teil des Zinsanspruchs stattgegeben. Im Berufungsverfahren stellt die Bekl unstreitig, daß der Monitor mangelhaft ist, und meint, ein Wandlungsrecht des KI beschränke sich auf dieses Gerät. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 459, BGB § 469, |
Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Urteil vom 22.01.2000, Aktenzeichen: 22 U 122/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-DUESSELDORF - 22.01.2000, 22 U 122/99" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum